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(Sayfa oluşturdu, içeriği: 'Krankenkasse Vorsicht vor versteckten Franchisen und Selbstbehalten! Franchisen sind nicht gleich Franchisen. Diese Annahme kann ein teurer Irrglauben sein. [http://m…')
 
 
1. satır: 1. satır:
Krankenkasse
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Bei den Krankenkassen in der Schweiz haben die Versicherten in der Grundversicherung die Wahl zwischen sechs unterschiedlich hohen Franchisen: 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 und 2’500 Franken. Bevor sich Ihre Krankenkasse überhaupt an den Kosten im Krankheitsfall beteiligt, ist die Franchise der Teil der Gesamtkosten, den Sie pro Kalenderjahr selber zu bezahlen haben. Über die von Ihnen gewählte Franchise hinaus gehenden Kosten, werden von Ihrer Krankenkasse zu 90 Prozent übernommen. Das heisst, bei einer gewählten Franchise von 2’500 Franken pro Jahr, muss der Versicherte jährlich Arztrechnungen bis zum Betrag von 2’500 Franken aus dem eigenen Geldtasche berappen, bevor zusätzliche Kosten von der Krankenkasse (teilweise) übernommen werden. Teilweise deshalb, weil Beträge, die über die gewählte Franchise hinausgeben, nur zu 90 Prozent von der Kasse übernommen werden. Der Selbstbehalt - und das hat mit der Franchise nichts mehr zu tun - ist gesetzlich verlangt und beträgt bei uns 10 Prozent. Um obligatorisch Grundversicherte vor zu hohen, nicht kontrollier-, resp. budgetierbaren Kosten zu schützen, gelten die 10 Prozent Selbstbehalt bis zu einem Maximalbetrag von 700 Franken. Danach müssen sämtliche Arzt- und Spitalkosten von der Krankenkasse übernommen werden.
  
Vorsicht vor versteckten Franchisen und Selbstbehalten! Franchisen sind nicht gleich Franchisen. Diese Annahme kann ein teurer Irrglauben sein. [http://maklerzentrumschweiz.blogspot.com/ Maklerzentrum Schweiz AG alternative Modelle]
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Hierzu ein Beispiel: Bei einer Franchise von 2’500 Franken zahlt der Versicherte die Medikament-, Arzt- und Spitalkosen alleine. Bei angenommen jährliche anfallenden Arztkosten von 7’000 Franken, zahlt der Versicherte zusätzlich 700 Franken Selbstbehalt. Das heißt, dass der Versicherungsnehmer im Kalenderjahr den Summe von 3’200 Franken zu erstatten hat, bevor die Krankenkasse die restlichen 3’800 Franken zahlen wird. - Bei einer Franchise von 300 Franken - mit einer Jahresprämie welche schnell mal 1‘500 Franken höher ist als diejenige mit Franchise 2‘500 Franken - steht das Verhältnis Kunden/Kasse 1’000 zu 6’000 Franken.
 
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Auf Wikipedia ist nachzulesen: Unter Selbstbeteiligung, Selbstbehalt, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung, auch Franchise genannt, versteht man im Versicherungswesen den Beitrag, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Er wird als absoluter oder prozentualer Anteil gesetzlich festgelegt oder vertraglich vereinbart. Nur darüber hinausgehende Summen werden von der Versicherung bezahlt. Dadurch kann die Versicherung mit einer günstigeren Prämie angeboten werden.
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Bei den Krankenkassen in der Schweiz haben die Versicherten in der Grundversicherung die Wahl zwischen sechs unterschiedlich hohen Franchisen: 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 und 2’500 Franken. Bevor sich Ihre Krankenkasse überhaupt an den Kosten im Krankheitsfall engagiert, ist die Franchise der Teil der Gesamtkosten, den Sie pro Kalenderjahr selber zu erstatten haben. Über die von Ihnen gewählte Franchise hinaus gehenden Kosten, werden von Ihrer Krankenkasse zu 90 Prozent übernommen. Das heisst, bei einer gewählten Franchise von 2’500 Franken pro Jahr, muss der Versicherte jedes Jahr Arztrechnungen bis zum Summe von 2’500 Franken aus dem eigenen Portemonnaie aufkommen, bevor zusätzliche Kosten von der Krankenkasse (teilweise) übernommen werden. Teilweise deshalb, weil Beträge, die über die gewählte Franchise hinausgeben, nur zu 90 Prozent von der Kasse übernommen werden. Der Selbstbehalt - und das hat mit der Franchise nichts mehr zu tun - ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt bei uns 10 Prozent. Um obligatorisch Grundversicherte vor zu beträchtlichen, nicht kontrollier-, resp. budgetierbaren Kosten zu schützen, gelten die 10 Prozent Selbstbehalt bis zu einem Maximalbetrag von 700 Franken. Danach müssen alle Arzt- und Spitalkosten von der Krankenkasse übernommen werden.
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Hierzu ein Beispiel: Bei einer Franchise von 2’500 Franken zahlt der Versicherte die Arzneimittel-, Arzt- und Spitalkosen alleine. Bei angenommen jährliche anfallenden Arztkosten von 7’000 Franken, zahlt der Versicherte zusätzlich 700 Franken Selbstbehalt. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Kalenderjahr den Summe von 3’200 Franken zu übernehmen hat, bevor die Krankenkasse die restlichen 3’800 Franken zahlen wird. - Bei einer Franchise von 300 Franken - mit einer Jahresprämie welche schnell mal 1‘500 Franken höher ist als diejenige mit Franchise 2‘500 Franken - steht das Proportion Kunden/Kasse 1’000 zu 6’000 Franken.  
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Noch teurer zu stehen kommt es Versicherte, wenn sie über den Jahreswechsel krankheitshalber in Behandlung sind.  
 
Noch teurer zu stehen kommt es Versicherte, wenn sie über den Jahreswechsel krankheitshalber in Behandlung sind.  
13. satır: 7. satır:
 
Wenn sich eine ärztliche Behandlung über zwei Kalenderjahre erstreckt, muss die gewählte Franchise zweimal bezahlt werden. An erster Stelle die Franchise pro Jahr, abzüglich 10 Prozent Selbstbehalt (max. 700 Franken) für die Leistungen. Nicht zu vergessen bei stationärem Aufenthalt werden zusätzlich pro Tag noch 15 Franken berechnet, sofern der Versicherte über 25 Jahre alt ist. Das gilt neu für alle Versicherten, auch solche mit Familie. Hintergrund ist, dass der Patient im Spital verköstigt wird, und da die Verköstigung in der Pauschale des Spitals enthalten ist, wird sie in Form eines Spitalkostenbetrages wieder belastet.   
 
Wenn sich eine ärztliche Behandlung über zwei Kalenderjahre erstreckt, muss die gewählte Franchise zweimal bezahlt werden. An erster Stelle die Franchise pro Jahr, abzüglich 10 Prozent Selbstbehalt (max. 700 Franken) für die Leistungen. Nicht zu vergessen bei stationärem Aufenthalt werden zusätzlich pro Tag noch 15 Franken berechnet, sofern der Versicherte über 25 Jahre alt ist. Das gilt neu für alle Versicherten, auch solche mit Familie. Hintergrund ist, dass der Patient im Spital verköstigt wird, und da die Verköstigung in der Pauschale des Spitals enthalten ist, wird sie in Form eines Spitalkostenbetrages wieder belastet.   
  
Bleiben wir beim Beispiel einer Franchise von 2‘500 Franken: Ist der Versicherte also über den Jahreswechsel im Spital, kann es bei hohen Arzt- und Spitalkosten durchaus möglich sein, dass der Patient 5‘000 Franken Franchise, zwei Mal 700 Franken Selbstbehalt und pro Tag 15 Franken für die Verköstigung zu zahlen hat. Total 6‘400 Franken plus x-mal 15 Franken im Tag.
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Bleiben wir beim Beispiel einer Franchise von 2‘500 Franken: Ist der Versicherte also über den Jahreswechsel im Spital, kann es bei hohen Arzt- und Spitalkosten durchaus möglich sein, dass der Patient 5‘000 Franken Franchise, zwei Mal 700 Franken Selbstbehalt und pro Tag 15 Franken für die Verköstigung zu zahlen hat. [http://www.bookjetty.com/kathleen0bcopper Maklerzentrum Schweiz AG orientiert weiter, Maklerzentrum Schweiz AG hilft weiter, Maklerzentrum zahnzusatzversicherung interessant, Maklerzentrum zahnzusatzversicherung spannend, Maklerzentrum zahnzusatzversicherung packend, zahnzusatzversicherung Maklerzentrum jetzt lesen, zahnzusatzversicherung Maklerzentrum jetzt durchlesen, zahnzusatzversicherung Maklerzentrum Schweiz AG höchst spannend, beste krankenkasse - Maklerzentrum Schweiz informiert, Maklerzentrum - die zahnzusatzversicherung richtig wählen, Maklerzentrum - die zahnzusatzversicherung korrekt wählen, Maklerzentrum - die zahnzusatzversicherung sorgfältig wählen, Maklerzentrum - die zahnzusatzversicherung gewissenhaft wählen, Maklerzentrum Schweiz AG jetzt krankenkassenwechsel durchführen, maklerzentrum schweiz - zahnversicherung vergleich machen, Maklerzentrum - Krankenkassenwechsel ist nützlich, Nun krankenkasse wechseln - Maklerzentrum Schweiz rät, Maklerzentrum - Krankenkassenwechsel ist sinnvoll, Krankenkassenvergleich sofort machen: Maklerzentrum, Maklerzentrum Krankenkassenvergleich in 2 Minuten, Maklerzentrum Schweiz AG - Krankenkassenvergleich, Maklerzentrum Schweiz beste Krankenkasse finden, HMO Modell im Vergleich Maklerzentrum, Maklerzentrum - Das HMO Modell, Kompetente Krankenkassenberatung beim Maklerzentrum, Maklerzentrum Krankenkassenberatung, Krankenkassenberatung Maklerzentrum Schweiz AG, Maklerzentrum Schweiz AG - Krankenkassenberatung vom Profi, alternative Modelle vergleichen Maklerzentrum, Maklerzentrum alternative Modelle, alternative Modelle Maklerzentrum Schweiz AG, Maklerzentrum Schweiz AG alternative Modelle, Krankenkasse kündigen Maklerzentrum, Maklerzentrum Krankenkasse kündigen, Maklerzentrum Schweiz AG Krankenkasse kündigen, hmo modell Maklerzentrum, Maklerzentrum hmo modell, billigste krankenkasse finden mit dem Maklerzentrum, Maklerzentrum empfiehlt die billigste krankenkasse, Maklerzentrum Schweiz AG - billigste krankenkasse, billigste krankenkasse Maklerzentrum Schweiz AG, Maklerzentrum Schweiz AG beste krankenkasse, beste krankenkasse Maklerzentrum Schweiz AG, Maklerzentrum beste krankenkasse, beste krankenkasse Maklerzentrum, zahnversicherung schweiz Maklerzentrum, Maklerzentrum schweiz zahnversicherung, Maklerzentrum Schweiz AG vergleich versicherung, vergleich versicherung Maklerzentrum Schweiz AG, vergleich versicherung Maklerzentrum, Maklerzentrum vergleich versicherung, Psychotherapie zusatversicherung Maklerzentrum, Maklerzentrum Psychotherapie zusatversicherung, krankenkasse Maklerzentrum Schweiz AG, Maklerzentrum Schweiz AG krankenkasse, Krankenkasse beim Maklerzentrum, Maklerzentrum-Krankenkasse Schweiz, Zusatzversicherung Maklerzentrum, Maklerzentrum-Zusatzversicherung abschliessen, Zusatzversicherung Maklerzentrum Schweiz AG, Krankenkassenwechsel jetzt Maklerzentrum, Maklerzentrum Krankenkassenwechsel, Maklerzentrum Basel vergleich versicherung, vergleich versicherung Maklerzentrum Basel, Maklerzentrum Basel und die billigste krankenkasse]
  
Es bleibt zu erwähnen, dass Leistungen für Mutterschaft im Verbindung mit einer normal verlaufenden Schwangerschaft in der Grundversicherung weder einer Franchise noch einem Selbstbehalt unterstehen. Bei Schwangerschaftskomplikationen aber, werden Franchise und Selbstbehalt fällig.
 
  
 
Das ist noch nicht alles: Selbstbehalte auf Zusatzversicherungen sind keine Seltenheit
 
Im Gegenteil. Eine Menge von Krankenkassen bietet ihren Kunden die Option einer Franchise, eines Selbstbehaltes bei Zusatzdeckungen an und gewährt dafür einen Prämien-rabatt. Oder, die Kassen erstatten eine hohe Prozentzahl der Kosten, sind aber mit einer maximalen Kostendeckung begrenzt. Ein Beispiel dazu: Die Krankenversicherung begleicht in der Zusatzdeckung 75 Prozent der anfallenden Kosten, welche aber insgesamt mit einen Maximalbetrag von 500 Franken pro Jahr begrenz bleibt. Auch Franchisen in der Zusatzversicherung sind pro Kalenderjahr fällig.
 
 
Bei einzelnen Krankenkassen kommt in der Zusatzversicherung ein Bonus-Malus-System zur Anwendung, wie es in der Autohaftpflichtversicherung üblich ist. Braucht man die Leistung der Versicherung nicht, sinken die Prämien Jahr für Jahr, wird die Versicherung in Anspruch genommen, steigen die Prämien.
 
  
 
Nicht jede/jeder kann sich zusätzlich versichern
 
Nicht jede/jeder kann sich zusätzlich versichern
  
Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Leistungen in den Zusatzversicherungen von Kasse zu Kasse verschieden. Auch die Pflicht, jeden Antragsteller aufzunehmen, gibt es in der Privatversicherung nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) nicht. Die Kassen können es ablehnen, jemanden in eine Zusatzversicherung aufzunehmen: Einfach so oder aus Gesundheits- oder Altersgründen. Sie können die Prämien risikogerecht, abgestuft nach Alter und Geschlecht, gestalten und Vorbehalte anbringen. Darüber hinaus haben sie das Recht, auch nachträglich Vorbehalte anzubringen oder die Versicherung zu kündigen, wenn jemand beim Ausfüllen der Gesundheitsdeklaration beim Vertragsabschluss unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat.
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Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Leistungen in den Zusatzversicherungen von Kasse zu Kasse verschieden. Auch die Pflicht, jeden Antragsteller aufzunehmen, gibt es in der Privatversicherung nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) nicht. Die Kassen können es ablehnen, jemanden in eine Zusatzversicherung aufzunehmen: Einfach so oder aus Gesundheits- oder Altersgründen. Sie können die Prämien risikogerecht, abgestuft nach Alter und Geschlecht, gestalten und Vorbehalte anbringen. Zudem haben sie das Recht, auch nachher Vorbehalte anzubringen oder die Versicherung zu kündigen, wenn jemand beim Ausfüllen der Gesundheitsdeklaration beim Vertragsabschluss unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat.
 
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Die Versicherten können noch bis Ende November ihre Versicherung kündigen oder eine andere Versicherungsform wählen. - zum Beispiel eine höhere Franchise oder ein Hausarzt-Modell - Es gilt Versicherungspflicht. Damit die Kündigung gültig ist, muss der Nachweis einer anderen Versicherung eingereicht werden.
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Die Maklerzentrum Schweiz AG hilft beim Entscheid die richtige, individuelle Lösungen zu finden. An 10 Standorten in der ganzen Schweiz beschäftigt das Unternehmen rund 280 Mitarbeitende, welche durch stetige Aus- und Weiterbildung aktiv gefördert werden. Als führende Anbieterin von Versicherungs- und Vorsorgelösungen für Privatpersonen in der Schweiz, suchet sie für ihre jährlich rund 30‘000 Kundinnen und Kunden massgeschneiderte Versicherungslösungen mit dem besten Preis-/Leistungs-Verhältnis und sparen ihnen damit rund 30 Millionen Franken an Prämiengelder.
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[http://maklerzentrumschweiz.blogspot.com/2013/05/wenn-du-im-recht-bist-musst-du.html Nun krankenkasse wechseln-Maklerzentrum Schweiz rät]
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02:32, 9 Eylül 2013 itibarı ile sayfanın şu anki hâli

Bei den Krankenkassen in der Schweiz haben die Versicherten in der Grundversicherung die Wahl zwischen sechs unterschiedlich hohen Franchisen: 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 und 2’500 Franken. Bevor sich Ihre Krankenkasse überhaupt an den Kosten im Krankheitsfall beteiligt, ist die Franchise der Teil der Gesamtkosten, den Sie pro Kalenderjahr selber zu bezahlen haben. Über die von Ihnen gewählte Franchise hinaus gehenden Kosten, werden von Ihrer Krankenkasse zu 90 Prozent übernommen. Das heisst, bei einer gewählten Franchise von 2’500 Franken pro Jahr, muss der Versicherte jährlich Arztrechnungen bis zum Betrag von 2’500 Franken aus dem eigenen Geldtasche berappen, bevor zusätzliche Kosten von der Krankenkasse (teilweise) übernommen werden. Teilweise deshalb, weil Beträge, die über die gewählte Franchise hinausgeben, nur zu 90 Prozent von der Kasse übernommen werden. Der Selbstbehalt - und das hat mit der Franchise nichts mehr zu tun - ist gesetzlich verlangt und beträgt bei uns 10 Prozent. Um obligatorisch Grundversicherte vor zu hohen, nicht kontrollier-, resp. budgetierbaren Kosten zu schützen, gelten die 10 Prozent Selbstbehalt bis zu einem Maximalbetrag von 700 Franken. Danach müssen sämtliche Arzt- und Spitalkosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Hierzu ein Beispiel: Bei einer Franchise von 2’500 Franken zahlt der Versicherte die Medikament-, Arzt- und Spitalkosen alleine. Bei angenommen jährliche anfallenden Arztkosten von 7’000 Franken, zahlt der Versicherte zusätzlich 700 Franken Selbstbehalt. Das heißt, dass der Versicherungsnehmer im Kalenderjahr den Summe von 3’200 Franken zu erstatten hat, bevor die Krankenkasse die restlichen 3’800 Franken zahlen wird. - Bei einer Franchise von 300 Franken - mit einer Jahresprämie welche schnell mal 1‘500 Franken höher ist als diejenige mit Franchise 2‘500 Franken - steht das Verhältnis Kunden/Kasse 1’000 zu 6’000 Franken.

Noch teurer zu stehen kommt es Versicherte, wenn sie über den Jahreswechsel krankheitshalber in Behandlung sind.

Wenn sich eine ärztliche Behandlung über zwei Kalenderjahre erstreckt, muss die gewählte Franchise zweimal bezahlt werden. An erster Stelle die Franchise pro Jahr, abzüglich 10 Prozent Selbstbehalt (max. 700 Franken) für die Leistungen. Nicht zu vergessen bei stationärem Aufenthalt werden zusätzlich pro Tag noch 15 Franken berechnet, sofern der Versicherte über 25 Jahre alt ist. Das gilt neu für alle Versicherten, auch solche mit Familie. Hintergrund ist, dass der Patient im Spital verköstigt wird, und da die Verköstigung in der Pauschale des Spitals enthalten ist, wird sie in Form eines Spitalkostenbetrages wieder belastet.

Bleiben wir beim Beispiel einer Franchise von 2‘500 Franken: Ist der Versicherte also über den Jahreswechsel im Spital, kann es bei hohen Arzt- und Spitalkosten durchaus möglich sein, dass der Patient 5‘000 Franken Franchise, zwei Mal 700 Franken Selbstbehalt und pro Tag 15 Franken für die Verköstigung zu zahlen hat. Maklerzentrum Schweiz AG orientiert weiter, Maklerzentrum Schweiz AG hilft weiter, Maklerzentrum zahnzusatzversicherung interessant, Maklerzentrum zahnzusatzversicherung spannend, Maklerzentrum zahnzusatzversicherung packend, zahnzusatzversicherung Maklerzentrum jetzt lesen, zahnzusatzversicherung Maklerzentrum jetzt durchlesen, zahnzusatzversicherung Maklerzentrum Schweiz AG höchst spannend, beste krankenkasse - Maklerzentrum Schweiz informiert, Maklerzentrum - die zahnzusatzversicherung richtig wählen, Maklerzentrum - die zahnzusatzversicherung korrekt wählen, Maklerzentrum - die zahnzusatzversicherung sorgfältig wählen, Maklerzentrum - die zahnzusatzversicherung gewissenhaft wählen, Maklerzentrum Schweiz AG jetzt krankenkassenwechsel durchführen, maklerzentrum schweiz - zahnversicherung vergleich machen, Maklerzentrum - Krankenkassenwechsel ist nützlich, Nun krankenkasse wechseln - Maklerzentrum Schweiz rät, Maklerzentrum - Krankenkassenwechsel ist sinnvoll, Krankenkassenvergleich sofort machen: Maklerzentrum, Maklerzentrum Krankenkassenvergleich in 2 Minuten, Maklerzentrum Schweiz AG - Krankenkassenvergleich, Maklerzentrum Schweiz beste Krankenkasse finden, HMO Modell im Vergleich Maklerzentrum, Maklerzentrum - Das HMO Modell, Kompetente Krankenkassenberatung beim Maklerzentrum, Maklerzentrum Krankenkassenberatung, Krankenkassenberatung Maklerzentrum Schweiz AG, Maklerzentrum Schweiz AG - Krankenkassenberatung vom Profi, alternative Modelle vergleichen Maklerzentrum, Maklerzentrum alternative Modelle, alternative Modelle Maklerzentrum Schweiz AG, Maklerzentrum Schweiz AG alternative Modelle, Krankenkasse kündigen Maklerzentrum, Maklerzentrum Krankenkasse kündigen, Maklerzentrum Schweiz AG Krankenkasse kündigen, hmo modell Maklerzentrum, Maklerzentrum hmo modell, billigste krankenkasse finden mit dem Maklerzentrum, Maklerzentrum empfiehlt die billigste krankenkasse, Maklerzentrum Schweiz AG - billigste krankenkasse, billigste krankenkasse Maklerzentrum Schweiz AG, Maklerzentrum Schweiz AG beste krankenkasse, beste krankenkasse Maklerzentrum Schweiz AG, Maklerzentrum beste krankenkasse, beste krankenkasse Maklerzentrum, zahnversicherung schweiz Maklerzentrum, Maklerzentrum schweiz zahnversicherung, Maklerzentrum Schweiz AG vergleich versicherung, vergleich versicherung Maklerzentrum Schweiz AG, vergleich versicherung Maklerzentrum, Maklerzentrum vergleich versicherung, Psychotherapie zusatversicherung Maklerzentrum, Maklerzentrum Psychotherapie zusatversicherung, krankenkasse Maklerzentrum Schweiz AG, Maklerzentrum Schweiz AG krankenkasse, Krankenkasse beim Maklerzentrum, Maklerzentrum-Krankenkasse Schweiz, Zusatzversicherung Maklerzentrum, Maklerzentrum-Zusatzversicherung abschliessen, Zusatzversicherung Maklerzentrum Schweiz AG, Krankenkassenwechsel jetzt Maklerzentrum, Maklerzentrum Krankenkassenwechsel, Maklerzentrum Basel vergleich versicherung, vergleich versicherung Maklerzentrum Basel, Maklerzentrum Basel und die billigste krankenkasse


Nicht jede/jeder kann sich zusätzlich versichern

Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Leistungen in den Zusatzversicherungen von Kasse zu Kasse verschieden. Auch die Pflicht, jeden Antragsteller aufzunehmen, gibt es in der Privatversicherung nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) nicht. Die Kassen können es ablehnen, jemanden in eine Zusatzversicherung aufzunehmen: Einfach so oder aus Gesundheits- oder Altersgründen. Sie können die Prämien risikogerecht, abgestuft nach Alter und Geschlecht, gestalten und Vorbehalte anbringen. Zudem haben sie das Recht, auch nachher Vorbehalte anzubringen oder die Versicherung zu kündigen, wenn jemand beim Ausfüllen der Gesundheitsdeklaration beim Vertragsabschluss unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat.