Bei den Krankenkassen in der Schweiz haben die Versicherten in der Grundversicherung die Wahl zwischen sechs unterschiedlich hohen Franchisen: 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 und 2’500 Franken. Bevor sich Ihre Krankenkasse überhaupt an den Kosten im Krankheitsfall beteiligt, ist die Franchise der Teil der Gesamtkosten, den Sie pro Kalenderjahr selber zu bezahlen haben. Über die von Ihnen gewählte Franchise hinaus gehenden Kosten, werden von Ihrer Krankenkasse zu 90 Prozent übernommen. Das heisst, bei einer gewählten Franchise von 2’500 Franken pro Jahr, muss der Versicherte jährlich Arztrechnungen bis zum Betrag von 2’500 Franken aus dem eigenen Geldtasche berappen, bevor zusätzliche Kosten von der Krankenkasse (teilweise) übernommen werden. Teilweise deshalb, weil Beträge, die über die gewählte Franchise hinausgeben, nur zu 90 Prozent von der Kasse übernommen werden. Der Selbstbehalt - und das hat mit der Franchise nichts mehr zu tun - ist gesetzlich verlangt und beträgt bei uns 10 Prozent. Um obligatorisch Grundversicherte vor zu hohen, nicht kontrollier-, resp. budgetierbaren Kosten zu schützen, gelten die 10 Prozent Selbstbehalt bis zu einem Maximalbetrag von 700 Franken. Danach müssen sämtliche Arzt- und Spitalkosten von der Krankenkasse übernommen werden.
Hierzu ein Beispiel: Bei einer Franchise von 2’500 Franken zahlt der Versicherte die Medikament-, Arzt- und Spitalkosen alleine. Bei angenommen jährliche anfallenden Arztkosten von 7’000 Franken, zahlt der Versicherte zusätzlich 700 Franken Selbstbehalt. Das heißt, dass der Versicherungsnehmer im Kalenderjahr den Summe von 3’200 Franken zu erstatten hat, bevor die Krankenkasse die restlichen 3’800 Franken zahlen wird. - Bei einer Franchise von 300 Franken - mit einer Jahresprämie welche schnell mal 1‘500 Franken höher ist als diejenige mit Franchise 2‘500 Franken - steht das Verhältnis Kunden/Kasse 1’000 zu 6’000 Franken.
Noch teurer zu stehen kommt es Versicherte, wenn sie über den Jahreswechsel krankheitshalber in Behandlung sind.
Wenn sich eine ärztliche Behandlung über zwei Kalenderjahre erstreckt, muss die gewählte Franchise zweimal bezahlt werden. An erster Stelle die Franchise pro Jahr, abzüglich 10 Prozent Selbstbehalt (max. 700 Franken) für die Leistungen. Nicht zu vergessen bei stationärem Aufenthalt werden zusätzlich pro Tag noch 15 Franken berechnet, sofern der Versicherte über 25 Jahre alt ist. Das gilt neu für alle Versicherten, auch solche mit Familie. Hintergrund ist, dass der Patient im Spital verköstigt wird, und da die Verköstigung in der Pauschale des Spitals enthalten ist, wird sie in Form eines Spitalkostenbetrages wieder belastet.
Nicht jede/jeder kann sich zusätzlich versichern
Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Leistungen in den Zusatzversicherungen von Kasse zu Kasse verschieden. Auch die Pflicht, jeden Antragsteller aufzunehmen, gibt es in der Privatversicherung nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) nicht. Die Kassen können es ablehnen, jemanden in eine Zusatzversicherung aufzunehmen: Einfach so oder aus Gesundheits- oder Altersgründen. Sie können die Prämien risikogerecht, abgestuft nach Alter und Geschlecht, gestalten und Vorbehalte anbringen. Zudem haben sie das Recht, auch nachher Vorbehalte anzubringen oder die Versicherung zu kündigen, wenn jemand beim Ausfüllen der Gesundheitsdeklaration beim Vertragsabschluss unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat.