Noch teurer zu stehen kommt es Versicherte, wenn sie über den Jahreswechsel krankheitshalber in Behandlung sind.
Wenn sich eine ärztliche Behandlung über zwei Kalenderjahre erstreckt, muss die gewählte Franchise zweimal bezahlt werden. Zuerst die Franchise pro Jahr, minus 10 Prozent Selbstbehalt (max. 700 Franken) für die Leistungen. Nicht zu vergessen bei stationärem Aufenthalt werden darüber hinaus pro Tag noch 15 Franken berechnet, sofern der Versicherte über 25 Jahre alt ist. Das gilt neu für alle Versicherten, auch solche mit Familie. Hintergrund ist, dass der Patient im Spital verköstigt wird, und da die Verköstigung in der Pauschale des Spitals enthalten ist, wird sie in Form eines Spitalkostenbetrages wieder belastet.
Bleiben wir beim Beispiel einer Franchise von 2‘500 Franken: Ist der Versicherte also über den Jahreswechsel im Spital, kann es bei hohen Arzt- und Spitalkosten durchaus möglich sein, dass der Patient 5‘000 Franken Franchise, zwei Mal 700 Franken Selbstbehalt und pro Tag 15 Franken für die Verköstigung zu zahlen hat. Total 6‘400 Franken plus x-mal 15 Franken im Tag.
Das ist noch nicht alles: Selbstbehalte auf Zusatzversicherungen sind keine Seltenheit Im Gegenteil. Eine Vielzahl von Krankenkassen bietet ihren Kunden die Möglichkeit einer Franchise, eines Selbstbehaltes bei Zusatzdeckungen an und gewährt dafür einen Prämien-rabatt. Oder, die Kassen übernehmen eine hohe Prozentzahl der Kosten, sind aber mit einer maximalen Kostendeckung limitiert. Ein Beispiel dazu: Die Krankenversicherung begleicht in der Zusatzdeckung 75 Prozent der anfallenden Kosten, welche aber alles in allem mit einen Maximalbetrag von 500 Franken pro Jahr begrenz bleibt. Auch Franchisen in der Zusatzversicherung sind pro Kalenderjahr fällig.
Bei einzelnen Krankenkassen kommt in der Zusatzversicherung ein Bonus-Malus-System zur Anwendung, wie es in der Autohaftpflichtversicherung üblich ist. Benötigt man die Leistung der Versicherung nicht, sinken die Prämien Jahr für Jahr, wird die Versicherung in Anspruch genommen, steigen die Prämien.
Nicht jede/jeder kann sich zusätzlich versichern
Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Leistungen in den Zusatzversicherungen von Kasse zu Kasse verschieden. Auch die Pflicht, jeden Antragsteller aufzunehmen, gibt es in der Privatversicherung nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) nicht. Die Kassen können es ablehnen, jemanden in eine Zusatzversicherung aufzunehmen: Einfach so oder aus Gesundheits- oder Altersgründen. Sie können die Prämien risikogerecht, abgestuft nach Alter und Geschlecht, gestalten und Vorbehalte anbringen. Darüber hinaus haben sie das Recht, auch nachträglich Vorbehalte anzubringen oder die Versicherung zu kündigen, wenn jemand beim Ausfüllen der Gesundheitsdeklaration beim Vertragsabschluss unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat.
Die Versicherten können noch bis Ende November ihre Versicherung kündigen oder eine andere Versicherungsform wählen. - zum Beispiel eine höhere Franchise oder ein Hausarzt-Modell - Es gilt Versicherungspflicht. Damit die Kündigung gültig ist, muss der Nachweis einer anderen Versicherung eingereicht werden.
Die Maklerzentrum Schweiz AG hilft beim Entscheid die richtige, individuelle Lösungen zu finden. An 10 Standorten in der ganzen Schweiz beschäftigt das Unternehmen rund 280 Mitarbeitende, welche durch stetige Aus- und Weiterbildung aktiv gefördert werden. Als führende Anbieterin von Versicherungs- und Vorsorgelösungen für Privatpersonen in der Schweiz, suchet sie für ihre jährlich rund 30‘000 Kundinnen und Kunden massgeschneiderte Versicherungslösungen mit dem besten Preis-/Leistungs-Verhältnis und sparen ihnen damit rund 30 Millionen Franken an Prämiengelder.